Pflegestufe beantragen: So reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse den Antrag ein

Pflegestufe beantragen: So funktioniert es Schritt für Schritt
Wenn ein Mensch im Alltag dauerhaft Unterstützung benötigt, stellt sich schnell die Frage: Wo beantrage ich eine Pflegestufe? Der Antrag ist einfacher, als viele vermuten und in vielen Fällen genügt bereits ein Anruf.
In diesem Beitrag erklären wir ausführlich, wo Sie eine Pflegestufe beantragen, wie das Verfahren abläuft und welche Rolle der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) dabei spielt.
Pflegestufe – kurze Erklärung zur Begriffsumstellung
Früher wurde in Deutschland offiziell der Begriff Pflegegrad verwendet.
Dieser Begriff wurde im Laufe der Zeit in Pflegestufe geändert, da er für viele Betroffene verständlicher ist.
👉 Heute wird im Alltag und in der Praxis von Pflegestufen gesprochen.
Im Kern geht es dabei immer um dasselbe: den tatsächlichen Unterstützungsbedarf eines Menschen festzustellen, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten.
Wo beantrage ich eine Pflegestufe?
Die Pflegestufe beantragen Sie bei der Pflegekasse.
Wichtig zu wissen:
Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Das bedeutet:
➡️ Ihr erster Ansprechpartner ist Ihre Krankenkasse
In vielen Fällen reicht ein telefonischer Kontakt, um den Antrag auf eine Pflegestufe zu stellen. Die Krankenkasse leitet anschließend alle weiteren Schritte ein.
Reicht ein Anruf für den Antrag aus?
Ja, sehr häufig genügt ein Anruf, um den Antrag auf eine Pflegestufe zu stellen.
Die Pflegekasse kann den Antrag formlos aufnehmen, auch telefonisch. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung, da Leistungen ab diesem Datum berücksichtigt werden können.
Für das Gespräch sollten Sie bereithalten:
Name und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
Krankenkasse und Versichertennummer
Kontaktdaten einer Ansprechperson (z. B. Angehörige)
kurze Schilderung des Unterstützungsbedarfs
Im Anschluss erhalten Sie meist weitere Unterlagen zur Bestätigung.
Was passiert nach dem Antrag auf eine Pflegestufe?
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) mit einer Begutachtung.
Der MDK prüft, wie selbstständig die betroffene Person noch ist und in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Auf dieser Grundlage wird die Pflegestufe festgelegt.
Der MDK – Medizinischer Dienst der Krankenkasse
Der MDK ist eine unabhängige medizinische Einrichtung. Seine Aufgabe ist es, den Pflegebedarf objektiv und fachlich korrekt einzuschätzen.
Ablauf der Begutachtung
Die Begutachtung findet in der Regel statt:
zu Hause, wenn die Pflege ambulant erfolgt
im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung, falls zutreffend
Dabei werden verschiedene Lebensbereiche betrachtet, unter anderem:
Mobilität (z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen)
Körperpflege und Selbstversorgung
geistige Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Gedächtnis)
Umgang mit Krankheiten und Therapien
Alltagsgestaltung und soziale Kontakte
Aus der Gesamtbewertung ergibt sich die Einstufung in eine Pflegestufe.
So bereiten Sie sich optimal auf den MDK-Termin vor
Eine gute Vorbereitung hilft, den tatsächlichen Pflegebedarf realistisch darzustellen.
Empfehlenswert ist:
ein Pflegetagebuch über mehrere Tage führen
ärztliche Unterlagen, Diagnosen und Medikamentenpläne bereitlegen
vorhandene Hilfsmittel notieren
eine Angehörige oder Bezugsperson beim Termin dabeihaben
den Alltag nicht beschönigen, sondern realistisch schildern
Wann erhalte ich die Entscheidung?
Nach der Begutachtung erstellt der MDK ein Gutachten für die Pflegekasse. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, aus dem hervorgeht:
ob eine Pflegestufe bewilligt wurde
welche Pflegestufe festgestellt wurde
ab wann Leistungen gewährt werden
Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.
In diesem Beitrag erklären wir ausführlich, wo Sie eine Pflegestufe beantragen, wie das Verfahren abläuft und welche Rolle der Medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) dabei spielt.
Pflegestufe – kurze Erklärung zur Begriffsumstellung
Früher wurde in Deutschland offiziell der Begriff Pflegegrad verwendet.
Dieser Begriff wurde im Laufe der Zeit in Pflegestufe geändert, da er für viele Betroffene verständlicher ist.
👉 Heute wird im Alltag und in der Praxis von Pflegestufen gesprochen.
Im Kern geht es dabei immer um dasselbe: den tatsächlichen Unterstützungsbedarf eines Menschen festzustellen, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten.
Wo beantrage ich eine Pflegestufe?
Die Pflegestufe beantragen Sie bei der Pflegekasse.
Wichtig zu wissen:
Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Das bedeutet:
➡️ Ihr erster Ansprechpartner ist Ihre Krankenkasse
In vielen Fällen reicht ein telefonischer Kontakt, um den Antrag auf eine Pflegestufe zu stellen. Die Krankenkasse leitet anschließend alle weiteren Schritte ein.
Reicht ein Anruf für den Antrag aus?
Ja, sehr häufig genügt ein Anruf, um den Antrag auf eine Pflegestufe zu stellen.
Die Pflegekasse kann den Antrag formlos aufnehmen, auch telefonisch. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Antragstellung, da Leistungen ab diesem Datum berücksichtigt werden können.
Für das Gespräch sollten Sie bereithalten:
Name und Geburtsdatum der pflegebedürftigen Person
Krankenkasse und Versichertennummer
Kontaktdaten einer Ansprechperson (z. B. Angehörige)
kurze Schilderung des Unterstützungsbedarfs
Im Anschluss erhalten Sie meist weitere Unterlagen zur Bestätigung.
Was passiert nach dem Antrag auf eine Pflegestufe?
Nach Eingang des Antrags beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK) mit einer Begutachtung.
Der MDK prüft, wie selbstständig die betroffene Person noch ist und in welchen Bereichen Unterstützung benötigt wird. Auf dieser Grundlage wird die Pflegestufe festgelegt.
Der MDK – Medizinischer Dienst der Krankenkasse
Der MDK ist eine unabhängige medizinische Einrichtung. Seine Aufgabe ist es, den Pflegebedarf objektiv und fachlich korrekt einzuschätzen.
Ablauf der Begutachtung
Die Begutachtung findet in der Regel statt:
zu Hause, wenn die Pflege ambulant erfolgt
im Krankenhaus oder in einer Reha-Einrichtung, falls zutreffend
Dabei werden verschiedene Lebensbereiche betrachtet, unter anderem:
Mobilität (z. B. Aufstehen, Gehen, Treppensteigen)
Körperpflege und Selbstversorgung
geistige Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Gedächtnis)
Umgang mit Krankheiten und Therapien
Alltagsgestaltung und soziale Kontakte
Aus der Gesamtbewertung ergibt sich die Einstufung in eine Pflegestufe.
So bereiten Sie sich optimal auf den MDK-Termin vor
Eine gute Vorbereitung hilft, den tatsächlichen Pflegebedarf realistisch darzustellen.
Empfehlenswert ist:
ein Pflegetagebuch über mehrere Tage führen
ärztliche Unterlagen, Diagnosen und Medikamentenpläne bereitlegen
vorhandene Hilfsmittel notieren
eine Angehörige oder Bezugsperson beim Termin dabeihaben
den Alltag nicht beschönigen, sondern realistisch schildern
Wann erhalte ich die Entscheidung?
Nach der Begutachtung erstellt der MDK ein Gutachten für die Pflegekasse. Anschließend erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, aus dem hervorgeht:
ob eine Pflegestufe bewilligt wurde
welche Pflegestufe festgestellt wurde
ab wann Leistungen gewährt werden
Sollten Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

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