Hausnotruf: Was die Pflegekasse 2026 zahlt - und ab welchem Pflegegrad

Seniorin mit DPV Hausnotruf und Basisstation: 27 Euro Pflegekassen-Zuschuss ab Pflegegrad 1

Hausnotruf: Was die Pflegekasse 2026 zahlt - und ab welchem Pflegegrad


Seit dem 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse 27 Euro monatlich für einen Hausnotruf - nicht erst ab Pflegegrad 3, sondern bereits ab Pflegegrad 1. Trotzdem beantragt kaum jemand mit Pflegegrad 1 die Leistung, weil der Eindruck vorherrscht, sie stehe erst bei stärkerer Pflegebedürftigkeit zu.


Der Grund für diesen Irrtum liegt woanders: Beim Pflegegeld und bei einigen anderen Leistungen macht die Höhe des Pflegegrads tatsächlich einen Unterschied. Beim Hausnotruf nicht. § 40 SGB XI unterscheidet an dieser Stelle nicht nach Pflegegrad - die Pauschale ist bei Pflegegrad 1 identisch zu Pflegegrad 5, und die Voraussetzung ist ein erhöhtes Risiko, nicht ein bestimmter Schweregrad.


Was ist ein Hausnotruf und wie funktioniert er im Alltag?


Ein Hausnotruf ist ein Funksystem, das im Notfall per Knopfdruck eine direkte Verbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale herstellt. Der Sender wird meist als Armband oder Kette getragen und ist mit einer Basisstation in der Wohnung verbunden.


Löst jemand den Alarm aus, meldet sich die Zentrale über ein Mikrofon direkt im Raum. Ein Mitarbeiter klärt in wenigen Sekunden die Lage: Ist es ein echter Notfall, ein Missverständnis oder ein versehentlicher Druck auf den Knopf? Je nach Situation verständigt die Zentrale Angehörige, den ambulanten Pflegedienst oder direkt den Rettungsdienst. Bei einem Sturz etwa entscheidet oft nicht die Schwere der Verletzung über den Ausgang, sondern die Zeit bis zur Hilfe - und genau diese Zeit verkürzt ein funktionierendes System auf wenige Minuten statt auf Stunden.


Wer hat Anspruch auf einen Hausnotruf?


Drei Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein. Erstens: ein anerkannter Pflegegrad, ab Stufe 1. Zweitens: Die Person lebt allein oder ist einen wesentlichen Teil des Tages ohne Hilfe - auch wenn Angehörige abends oder am Wochenende da sind, reicht die Alleinzeit tagsüber. Drittens: Der Gesundheitszustand lässt jederzeit eine Notsituation erwarten. Ein erhöhtes Sturzrisiko genügt dafür bereits; eine akute Diagnose ist nicht erforderlich.


Die Pflegekasse prüft diese drei Punkte im Antrag, verlangt aber in der Regel kein ärztliches Gutachten extra für den Hausnotruf - die Einschätzung aus dem Pflegegrad Verfahren reicht aus.


Wie viel übernimmt die Pflegekasse seit 2026?


Für das stationäre Gerät zahlen Versicherte bei einem zugelassenen Anbieter nichts. Die Pflegekasse übernimmt seit dem 1. April 2026 eine monatliche Pauschale von 27 Euro - zuvor waren es 25,50 Euro. Dazu kommt einmalig ein Betrag von 10,49 Euro für Lieferung, Anschluss und Einweisung in die Bedienung. Rechtsgrundlage ist § 40 SGB XI in Verbindung mit der Pflegehilfsmittel-Produktgruppe 52.


Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Es gibt keine Vorkasse und keine Rechnung, die Versicherte selbst einreichen müssten - ein Unterschied zu vielen anderen Pflegeleistungen, bei denen zunächst in Vorleistung gegangen wird.


Für mobile Geräte gilt die Übernahme nur eingeschränkt. Die Pflegekasse erkennt mobile Systeme grundsätzlich an, zahlt aber meist nur einen Teil der Kosten; ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall und der jeweiligen Kasse ab.


Stationäres oder mobiles Gerät - was passt zu Ihnen?


Ein stationäres Gerät funktioniert innerhalb der Wohnung und in einem begrenzten Radius davor - im Garten oder direkt vor der Haustür etwa. Ein mobiles Gerät funktioniert überall dort, wo Mobilfunkempfang besteht, verursacht dafür aber in der Regel einen monatlichen Eigenanteil, den die Pflegekasse nicht vollständig deckt.


Welches Gerät sich eignet, hängt vom tatsächlichen Alltag ab: Wer die Wohnung kaum verlässt, ist mit dem kostenfreien stationären System gut versorgt. Wer regelmäßig allein spazieren geht oder einkaufen fährt, braucht Schutz auch außerhalb der eigenen vier Wände. Die ausführliche Gegenüberstellung mit konkreten Kostenbeispielen für beide Varianten finden Sie im Beitrag Hausnotruf 2026: Wann lohnt sich ein mobiles Gerät - und wer zahlt wirklich?


Wie läuft die Beantragung ab?


Der Ablauf ist bewusst schlank gehalten, damit Angehörige ihn neben der eigentlichen Pflege bewältigen können.


Zuerst wird ein Anbieter ausgewählt, der direkt mit der eigenen Pflegekasse abrechnet. Der Anbieter übernimmt anschließend den Antrag sowie die Abtretungserklärung, mit der er zur direkten Abrechnung berechtigt wird. Die Pflegekasse prüft den Antrag - üblicherweise innerhalb weniger Tage bis zu einigen Wochen, je nach Kasse und Auslastung. Nach der Genehmigung liefert der Anbieter das Gerät, schließt es an und weist in die Bedienung ein, meist direkt bei der versicherten Person zu Hause.


Ein zweiter Antrag für die Folgemonate ist nicht nötig. Das Gerät bleibt einsatzbereit, solange der Vertrag läuft.


Was passiert bei einem Fehlalarm?


Nichts, in der Regel. Die Zentrale meldet sich, fragt kurz nach, ob alles in Ordnung ist, und beendet den Kontakt ohne weitere Kosten oder Konsequenzen. Ein versehentlicher Druck auf den Knopf - beim Umziehen etwa oder beim Saubermachen der Wohnung - löst kein Verfahren aus und wird nicht dokumentiert wie eine Beschwerde. Genau deshalb raten Anbieter dazu, im Zweifel eher einmal zu oft als zu selten zu drücken.


Häufige Irrtümer zum Hausnotruf


Das lohnt sich erst ab Pflegegrad 3. Falsch, und der teuerste Irrtum in diesem Zusammenhang. Der Anspruch und die Höhe der Pauschale sind bei Pflegegrad 1 identisch zu Pflegegrad 5.


Ich brauche dafür ein ärztliches Rezept. Nicht nötig. Der Anbieter stellt den Antrag direkt bei der Pflegekasse, auf Grundlage des bestehenden Pflegegrads.


Ohne Pflegegrad bekomme ich gar keinen Hausnotruf. Doch, als Selbstzahler. Ohne anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse allerdings keine Kosten, weder für das Gerät noch für die monatliche Pauschale.


Ein Fehlalarm hat Konsequenzen. Nein. Die Zentrale klärt die Lage und beendet den Kontakt, ohne dass daraus eine Gebühr oder ein Vermerk entsteht.


Wenn ich unzufrieden bin, bin ich an den Anbieter gebunden. Auch das stimmt nicht. Ein Wechsel ist jederzeit möglich; sinnvoll ist es, den bestehenden Vertrag vor dem Wechsel zu kündigen, damit keine Doppelabrechnung entsteht.


Hausnotruf mit weiteren Leistungen kombinieren


Der Hausnotruf deckt Sicherheit im Notfall ab, nicht den täglichen Verbrauch an Hygieneartikeln. Wer zusätzlich laufenden Bedarf an Einmalhandschuhen, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen hat, kann diesen über die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch abdecken – ebenfalls ohne Zuzahlung und ebenfalls ab Pflegegrad 1. Beide Leistungen laufen unabhängig voneinander und lassen sich parallel beantragen.


Häufig gestellte Fragen


Gilt der Anspruch schon bei Pflegegrad 1? 

Ja. Betrag und Anspruch sind bei Pflegegrad 1 identisch zu höheren Pflegegraden.


Brauche ich für den Hausnotruf ein Rezept?

Nein. Der Anbieter stellt den Antrag direkt bei der Pflegekasse.


Was kostet der Hausnotruf seit April 2026? 

27 Euro monatlich für das stationäre Gerät, plus einmalig 10,49 Euro für Lieferung, Anschluss und Einweisung - vollständig von der Pflegekasse übernommen.


Was passiert bei einem Fehlalarm? 

In der Regel nichts. Die Zentrale fragt kurz nach und beendet den Kontakt ohne weitere Kosten.


Kann ich einen Hausnotruf auch ohne Pflegegrad bekommen? 

Ja, als Selbstzahler. Ohne anerkannten Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse jedoch keine Kosten.


Wie lange dauert die Bearbeitung durch die Pflegekasse? 

Meist wenige Tage bis einige Wochen, abhängig von der jeweiligen Kasse und der aktuellen Bearbeitungslage.


Hausnotruf jet zt beantragen:

 

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